AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kundenshop des Unternehmens MöbelPapst GmbH, Liebigstrasse 14, 48712 Gescher

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsge-schäftes in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so z.B. Architekten, Steuerberater, Übersetzer, Ärzte, Rechtsanwälte.

(2) Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(3) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

(4) Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich bzw. ohne Kenntnis von der fehlenden Eigenschaft als Unternehmer nach Vertragsabschluss von MöbelPapst GmbH. angenommen wurde, ist MöbelPapst GmbH. zur Anfechtung des Ver-trages berechtigt.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

MöbelPapst GmbH liefert die vom Geschäftskunden bestellten Waren nach Ange-botsannahme. Sollte MöbelPapst GmbH nachträglich erkennen, dass sich ein Fehler bei den Angaben zu einem Produkt zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird MöbelPapst GmbH den Geschäftskunden hiervon zeitnah informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Anderenfalls ist MöbelPapst GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese in-nerhalb von drei Wochen annehmen.

Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahmeerklärung der Kundenbestellung durch MöbelPapst GmbH oder in Ermangelung einer solchen durch die Lieferung der Sache an die vom Kunden in der Bestellung benannte Lieferanschrift zustande. Es gilt ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung durch Möbel Papst GmbH Der Kunde ist insoweit verpflichtet der MöbelPapst GmbH. mit der Kundenbestellung bzw. spätestens mit der Bestätigung der Auftragsbestätigung in Schriftform seine aktuellen und gültigen Kontaktdaten
(Kundenname, Rechnungsanschrift, Lieferanschrift, E-Mail-Adresse, Fax-Nummer und Tele-fonnummer mit Ansprechpartner für Lieferavis) mitzuteilen.

Die im Online-Katalog auffindbaren produktbezogenen Angaben sind unverbindlich und stel-len keine Eigenschaftsbeschreibung der jeweiligen Ware dar.

Preisangaben im Online-Katalog verstehen sich jeweils netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, der im Online-Katalog angegebene Preis ist aus-drücklich als Bruttopreis kenntlich gemacht. Sollte sich eine fehlerhafte Preisauszeichnung der im Online-Katalog angebotenen Waren zeigen, ist die MöbelPapst GmbH. ungeachtet eines eventuell bestehenden gesetzlichen Anfechtungsrechtes berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Sollte MöbelPapst GmbH nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei MöbelPapst GmbH. verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht ge-liefert werden kann, kann MöbelPapst GmbH. entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware anbieten oder liefern oder vom Vertrag zurücktreten. Akzeptiert der Kun-de die Ersatzlieferung nicht, kann er sie auf Kosten von MöbelPapst GmbH. zurücksen-den. Bereits erhaltene Zahlungen wird MöbelPapst GmbH. umgehend nach einem Rück-tritt vom Vertrag durch einen Vertragsteil erstatten bzw. nach Rücksendung einer abgelehnten Ersatzware.

 

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen; Stoffmuster etc., behält sich MöbelPapst GmbH. Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, MöbelPapst GmbH. erteilt dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit MöbelPapst GmbH. das Angebot des Be-stellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annimmt, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zu-rückzusenden.

 

§ 4 Liefer- und Zahlungsbedingungen

Die Produkte werden in der Regel in den von MöbelPapst GmbH. benannten (VPE) Ver-packungseinheiten geliefert. Form-, Gewichts-, Farb- oder technische Änderungen bleiben innerhalb einer jeweiligen Zumutbarkeit, ebenso marktgerechter Grenzen vorbehalten.

Die MöbelPapst GmbH. beliefert Kunden ausschließlich in Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Firmenkundschaft, zu welchen u.a. auch Freiberufler, Körperschaften des öffentlichen Rechts aber auch Vereine dazugehören, dürfen in der Regel zwischen folgenden Zahlungs-arten wählen: Rechnung, Nachnahme oder Vorkasse. In Einzelfällen wie z. Bsp. bei (Ersatz-) Teilelieferungen per Brief- oder Paketversand ist kein Rechnungskauf und kein Nachnahme-versand möglich; ebenso bei Lieferungen ins Ausland.

Eine Zahlung auf Rechnung ist ausschließlich unter Einschränkung einer positiven Bonitäts-prüfung des Kunden möglich. Wünscht ein Kunde Lieferung auf Rechnung berechtigt er da-mit die MöbelPapst GmbH., vor eigentlicher Lieferung die Liquidität des Kunden zu über-prüfen auch durch das Hinzuziehen externer Auskunftsdateien, wie beispielsweise Creditre-form , Schufa o.ä. Führt eine Überprüfung der Bonität nicht zu einem positiven Resultat, ist die MöbelPapst GmbH. AG dazu befugt, die gewünschte Lieferung an diesen Kunden ausschließlich gegen Vorkasse abzuwickeln. Das Unternehmen MöbelPapst GmbH wird seinen B2B- Kunden in diesem Falle zeitnah darüber informieren. Im Falle von Kauf auf Rechnung erhöht sich der Netto-Rechnungswert um 5% (Prozent), darüber hinaus verzögert sich der Zeitraum der Bestellabwicklung erheblich.

Forderungen sind unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, außer wenn die Parteien im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Bei Nachnahmesendungen wird der Rechnungsbetrag sofort und direkt bei Anlieferung in Bar zur Zahlung fällig. Warenlieferungen gegen Vorkasse werden von MöbelPapst GmbH ausschließlich

bei Zahlungen per Überweisung, Sofortüberweisung oder Barscheck ausgeführt. Es gibt kei-ne Wechselakzeptanz.

MöbelPapst GmbH bietet im Versandfalle ausschließlich Frei-Haus-Versand an. Ein Versand Frei Verwendungsstelle oder gar ein Versand mit Stufenüberwindung/en vor Ort ist ausgeschlossen.

Kundenaufträge, welche bis 10:00 Uhr das Unternehmen MöbelPapst GmbH errei-chen, werden unter dem Vorbehalt, dass diese tatsächlich verfügbar sind, meistens noch am selben Tag versendet. Sollte es durch die MöbelPapst GmbH aber auch einem Vor-lieferanten gar nicht oder nicht ausreichend durch unbeeinflussbare z. Bsp. wetterbedingte Einflüsse in Einzelfällen zu einer längeren Lieferzeit führen, so wird der Kunde hierüber zeit-nah informiert und führt keinesfalls zu kundenseitigen Regressansprüchen.

Lieferverzögerungen und Teillieferungen sind grundsätzlich möglich und sind weder ein Grund für eine Bemänglung noch zu Wert- und Preisminderung.

Der Kunde erhält einen Lieferschein mit Erhalt der Ware. Die Zustellung der Rechnung ge-schieht per E-Mail, Telefax oder mit der Post.

Ein Zahlungsverzug berechtigt MöbelPapst GmbH. Verzugszinsen in Höhe von 8 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern.

 

§ 5 Transportkosten

Die Transportkosten variieren je nach Lieferart. Die aktuellen Versandkosten werden jeweils aktuell auf der Website bzw. im Internet-Shop dargestellt und sind im Einzelfall (nur wenn tatsächlich so angegeben) sogar inkludiert.

Die Anzahl der angegebenen Paletten, sowohl im Internetshop, als auch in der Auftragsbe-stätigung, Rechnung oder Lieferschein angegeben, stellt lediglich ein internes Konfektions-maß für unseren internen Buchungsvorgang dar. Die angegebene Anzahl hinsichtlich Palet-tenmenge stellt keine Zusicherung einer tatsächlichen Mengenangabe dar. Die Transport-kosten richten sich grundsätzlich nicht nach der Mengenangabe der Paletten. Die Transport-kosten selbst ergeben sich u.a. aus folgenden Faktoren:

a) Volumenumfang der Ware
b) Höhe der Palette/n
c) Gewicht der Palette/n und darauf befindlicher Ware inklusive Verpackungsmaterial
d) Warenüberstand auf/über der/den Palette/n
e) Entfernung von Absender zu Lieferort
f) Inland oder Ausland ggf. Kosten für Zollabfertigung o.ä.
g) Gebühren z. Bsp. für Straßen- und Autobahnnutzung/en (Maut ect.)
h) Aktuelle Sprit-/Benzin-/Diesel-Preise

Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass eine tatsächliche Konfektionierung unter Be-rücksichtigung der vorbezeichneten Faktoren, abweichend erfolgen kann, zu jeweiligen Auf-führungen in der Artikelbeschreibung, Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung und Liefer-schein.

Sämtliche Versandkostenangaben und –berechnungen richten sich allein an der Men-ge/Stückzahl der zu liefernden Ware.

 

§ 6 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsge-mäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs-pflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich et-waiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbe-halten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Un-tergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lie-ferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsent-schädigung in Höhe von 2 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 10 % des Lie-ferwertes.

(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

 

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Un-tergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt un-abhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Liefe-rungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Bestellers sind wir berechtigt Schadenersatzansprüche gel-tend zu machen aufgrund einer vorangegangenen Nutzung/Abnutzung bzw. Wertminderung des Kaufgegenstandes; ebenso für Kosten und Aufwendungen für eine Rückholung.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kos-ten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegen-stand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestel-lers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bear-beiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers frei-zugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

§ 9 Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Besteller hat somit einen etwaigen Mangel unverzüglich spätestens binnen 3 Tagen anzuzeigen.

(2) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rück-griffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenser-satzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehler-hafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebs-mittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbei-ten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Gleiches gilt für eine unsachgemäße Montage des Bestellers, entgegen der beigefügten Montageanleitung.

(5) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Auf-wendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausge-schlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nach-träglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(6) Rückgriffansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

(7) Sofern von uns zweite Wahl oder ein Sonderposten geliefert wurde und die Gebrauchs-tüchtigkeit der Ware nicht entscheidend beeinträchtigt wurde, erkennen wir eine Mängelrüge nicht an. Beeinträchtigungen, die dem Stand der Technik entsprechen bzw. nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, werden von uns nicht anerkannt. Bei Möbeln sind leichte Unregelmäßigkeiten wie z. B. Quetschungen von Kunststoffen oder leichte Lack- und Stauchspuren, die z. B. bei gestapelten Waren auftreten können, aufgrund der Lieferwege üblich und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

(8) Als Mangel wird von uns ebenfalls nicht anerkannt wenn eine gemäß einschlägigen Gü-tenormen zulässige und handelsübliche oder eine geringe Abweichung in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Muster und Farbe vorliegen. Dies gilt insbesondere bei geringen Unterschieden in Beizungen, Stoffmustern- und Farben sowie geringfügigen Mo-dellabweichungen bei Möbeln, die produktionstechnisch oder lieferantenabhängig auftreten.

(9) Wir müssen darauf hinweisen, dass Holz ein Naturprodukt ist und dieses natürlichen, nicht zu beeinflussenden Farbabweichungen unterliegt. Zwischen den einzelnen Kollektionen kann es je nach verwendeter Holzart und Beizungen zu Abweichungen kommen.

 

§ 10 Datenschutz

MöbelPapst GmbH. gewährleistet, dass sie die anlässlich von Bestellungen anfallenden Geschäftskundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung er-hebt, bearbeitet, speichert und nutzt sowie zu ausschließlich internen Marktforschungs- und zu eigenen Marketingzwecken.

 

§ 11 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien ver-pflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.